Unternehmerische Steuerberatung im Büroalltag

Steuerberatung für Unternehmen & Selbständige

Steuerberatung für
Unternehmen & Selbständige

Persönliche, laufende steuerliche Betreuung im Raum Bamberg und digital deutschlandweit – damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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  • Zugelassene Steuerberaterin
  • Persönlich & digital
  • Termine nach Vereinbarung

Für wen ist die Beratung geeignet?

Steuerberater für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler.

Selbständige & Freiberufler

Von der etablierten freiberuflichen Tätigkeit bis zur laufenden Selbständigkeit.

Einzelunternehmen & Gewerbetreibende

Vom Kleingewerbe bis zum wachsenden kleinen oder mittelständischen Unternehmen.

Gesellschaften

GbR, OHG, KG, UG, GmbH und andere Kapitalgesellschaften.

Sie stehen noch vor oder am Anfang Ihrer Selbständigkeit?Steuerberatung für Gründer & Start-ups

Meine Leistungen

Wobei ich Sie unterstütze.

Ich erstelle nicht nur Ihre Erklärungen, sondern begleite Ihr Unternehmen laufend steuerlich – von der Buchhaltung bis zur Beratung, alles aus einer Hand.

Finanzbuchhaltung & Lohnbuchhaltung – Steuerberatung für Unternehmen und Selbstständige bei der STEUERKANZLEI THIERSCH

Finanzbuchhaltung & Lohnbuchhaltung

Laufende Erfassung und Auswertung – zuverlässig und termingerecht.

Jahresabschlüsse, Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) & Steuererklärungen – Steuerberatung für Unternehmen und Selbstständige bei der STEUERKANZLEI THIERSCH

Jahresabschlüsse, Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) & Steuererklärungen

Ich erstelle Ihre Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) sowie die dazugehörigen Steuererklärungen – passend zu Ihrer Tätigkeit und den gesetzlichen Vorgaben.

Steuerliche Beratung & Optimierung – Steuerberatung für Unternehmen und Selbstständige bei der STEUERKANZLEI THIERSCH

Steuerliche Beratung & Optimierung

Klare Einordnung Ihrer steuerlichen Situation und Handlungsspielräume.

Kommunikation mit Finanzbehörden – Steuerberatung für Unternehmen und Selbstständige bei der STEUERKANZLEI THIERSCH

Kommunikation mit Finanzbehörden

Verlässliche Vertretung gegenüber Finanzbehörden und in steuerlichen Verfahren.

Annedore Hettych-Thiersch, Steuerberaterin der STEUERKANZLEI THIERSCH

Annedore Hettych-Thiersch

Steuerberaterin · Diplom-Kauffrau (FH)

Persönlich in der Region Bamberg – digital deutschlandweit: Unterlagen und Zusammenarbeit lassen sich vollständig digital abwickeln.

Mehr über mich

BusinessSteuern.

Steuerwissen zum Selbstnachlesen

Cover des SteuerGuides „Selbstständig starten – ohne Stress mit dem Finanzamt“

Selbstständig starten – ohne Stress mit dem Finanzamt

Mit BusinessSteuern. biete ich verständlich aufbereitete digitale Steuerinformationen für Selbstständige, Freiberufler, Kleinunternehmer und Selbstbucher an – aktuell den SteuerGuide „Selbstständig starten – ohne Stress mit dem Finanzamt“.

Mehr über BusinessSteuern. erfahren

Häufige Fragen

Welche Unternehmen und Selbständigen betreuen Sie?

Ich betreue Selbständige und Freiberufler, Einzelunternehmen und Gewerbetreibende sowie Gesellschaften wie GbR, OHG, KG, UG und GmbH – persönlich im Raum Bamberg und digital deutschlandweit.

Übernehmen Sie auch die laufende Finanzbuchhaltung?

Ja. Die laufende Finanzbuchhaltung gehört zu meinen Leistungen – mit zuverlässiger und termingerechter Erfassung und Auswertung.

Übernehmen Sie auch die Lohn- und Gehaltsabrechnung?

Ja. Neben der Finanzbuchhaltung übernehme ich auch die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen.

Kann ich zu Ihnen wechseln, wenn ich bereits einen Steuerberater habe?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Im kostenfreien Kennenlerngespräch klären wir, ob eine Zusammenarbeit passt und wie der Übergang organisiert werden kann.

Erstellen Sie auch Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR)?

Ja. Für Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende, die ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln dürfen, erstelle ich Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) und die dazugehörigen Steuererklärungen.

Wie berechnen sich die Kosten für die Steuerberatung?

Meine Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die konkrete Höhe hängt von der jeweiligen steuerlichen Tätigkeit und dem Umfang des Mandats ab. Wenn es für Art und Umfang der laufenden Zusammenarbeit sinnvoll ist, kann alternativ eine Pauschalvergütung vereinbart werden.