Gemeinsam geerbt
Mehrere Personen erben gemeinsam eine Immobilie oder Vermögen. Ich betreue die steuerliche Seite der Erbengemeinschaft – von der ersten Einordnung bis zur laufenden Erklärung.

Steuerberatung für Privatpersonen
Gemeinsam gehaltene Immobilien. Steuerlich verlässlich betreut.
Als Steuerberaterin im Raum Bamberg betreue ich Erbengemeinschaften und Grundstücksgemeinschaften – von der gesonderten Feststellungserklärung bis zur Aufteilung der Einkünfte auf die Beteiligten.
Ob gemeinsam geerbte Immobilie, gemeinschaftliche Vermietung oder geplante Auseinandersetzung: Ich ordne die steuerlichen Fragen verständlich ein und begleite die erforderlichen Erklärungen zuverlässig.
Für Mandantinnen und Mandanten in Bamberg, im Landkreis Bamberg und digital deutschlandweit.
Beratungsschwerpunkt
Gehört eine Immobilie mehreren Personen gemeinsam – etwa nach einer Erbschaft –, sind die Einkünfte daraus grundsätzlich gesondert festzustellen und den Beteiligten zuzuordnen. Das bedeutet: eigene Erklärungen, klare Aufteilung und verlässliche Fristen.
Die STEUERKANZLEI THIERSCH übernimmt die steuerliche Betreuung der Gemeinschaft, erstellt die erforderlichen Feststellungserklärungen und stimmt sie mit den persönlichen Steuererklärungen der Beteiligten ab.
Wobei ich unterstütze
Typische Situationen
Mehrere Personen erben gemeinsam eine Immobilie oder Vermögen. Ich betreue die steuerliche Seite der Erbengemeinschaft – von der ersten Einordnung bis zur laufenden Erklärung.
Die gemeinsam gehaltene Immobilie wird vermietet? Ich erstelle die erforderlichen Feststellungserklärungen und teile die Einkünfte den Beteiligten verständlich zu.
Verkauf, Übertragung auf einen Miterben oder Auszahlung: Vor der Auseinandersetzung der Gemeinschaft ordne ich die steuerlichen Folgen der möglichen Wege ein.
Wer eine Immobilie gemeinsam erbt, sollte die steuerlichen Pflichten der Gemeinschaft früh klären – bevor die erste Vermietung oder eine Übertragung ansteht. Zur steuerlichen Begleitung von Erbschaft und Schenkung insgesamt finden Sie mehr auf der Seite Erbschaft & Schenkung und zur laufenden Betreuung vermieteter Immobilien auf der Seite Immobilien & Vermietung.
Häufige Fragen
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Bis zur Auseinandersetzung gehört der Nachlass – etwa eine Immobilie – allen Miterben gemeinsam. Steuerlich sind dabei sowohl die Erben selbst als auch die Gemeinschaft als solche zu betrachten.
Erzielt die Gemeinschaft Einkünfte – etwa aus der Vermietung einer gemeinsam geerbten Immobilie –, sind diese grundsätzlich gesondert festzustellen und auf die Beteiligten aufzuteilen. Dafür ist eine gesonderte Feststellungserklärung erforderlich.
Eine Grundstücksgemeinschaft liegt vor, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie mehreren Personen gemeinsam gehört – etwa nach einer Erbschaft oder einer gemeinsamen Anschaffung. Auch hier sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gesondert festzustellen.
Die Feststellungserklärung wird für die Gemeinschaft insgesamt abgegeben. Die festgestellten Einkünfte werden anschließend den einzelnen Beteiligten zugerechnet und fließen in deren persönliche Einkommensteuererklärungen ein.
Bei der Auseinandersetzung – etwa durch Verkauf, Übertragung auf einen Miterben oder Auszahlung – können weitere steuerliche Fragen entstehen. Eine frühzeitige steuerliche Betrachtung schafft Klarheit, bevor Entscheidungen getroffen werden.
Gerade bei gemeinschaftlich gehaltenen Immobilien treffen laufende Erklärungspflichten, die Aufteilung der Einkünfte und mögliche Übertragungsüberlegungen aufeinander. Eine verlässliche steuerliche Betreuung entlastet alle Beteiligten.

Annedore Hettych-Thiersch
Steuerberaterin · Diplom-Kauffrau (FH)
Ich begleite Erben- und Grundstücksgemeinschaften persönlich bei ihren steuerlichen Fragen.