Mehrfamilienhaus im Abendlicht mit Unterlagen auf einem Tisch – steuerliche Betreuung von Erbengemeinschaften und Grundstücksgemeinschaften durch die STEUERKANZLEI THIERSCH

Steuerberatung für Privatpersonen

Steuerberatung für Erbengemeinschaften & Grundstücksgemeinschaften

Gemeinsam gehaltene Immobilien. Steuerlich verlässlich betreut.

Als Steuerberaterin im Raum Bamberg betreue ich Erbengemeinschaften und Grundstücksgemeinschaften – von der gesonderten Feststellungserklärung bis zur Aufteilung der Einkünfte auf die Beteiligten.

Ob gemeinsam geerbte Immobilie, gemeinschaftliche Vermietung oder geplante Auseinandersetzung: Ich ordne die steuerlichen Fragen verständlich ein und begleite die erforderlichen Erklärungen zuverlässig.

Für Mandantinnen und Mandanten in Bamberg, im Landkreis Bamberg und digital deutschlandweit.

Leistungen ansehen
  • Feststellungserklärungen
  • Persönliche Betreuung
  • Digitale Zusammenarbeit deutschlandweit

Beratungsschwerpunkt

Eine Gemeinschaft, viele Beteiligte –
steuerlich klar geregelt.

Gehört eine Immobilie mehreren Personen gemeinsam – etwa nach einer Erbschaft –, sind die Einkünfte daraus grundsätzlich gesondert festzustellen und den Beteiligten zuzuordnen. Das bedeutet: eigene Erklärungen, klare Aufteilung und verlässliche Fristen.

Die STEUERKANZLEI THIERSCH übernimmt die steuerliche Betreuung der Gemeinschaft, erstellt die erforderlichen Feststellungserklärungen und stimmt sie mit den persönlichen Steuererklärungen der Beteiligten ab.

Wobei ich unterstütze

  • Feststellungserklärungen für die Gemeinschaft
  • Aufteilung der Einkünfte auf die Beteiligten
  • gemeinschaftlich gehaltene und vermietete Immobilien
  • laufende steuerliche Betreuung der Gemeinschaft
  • steuerliche Begleitung bei Auseinandersetzung und Übertragung
  • Abstimmung mit den persönlichen Steuererklärungen der Beteiligten

Typische Situationen

Wann Gemeinschaften
steuerliche Betreuung brauchen.

Gemeinsam geerbt

Mehrere Personen erben gemeinsam eine Immobilie oder Vermögen. Ich betreue die steuerliche Seite der Erbengemeinschaft – von der ersten Einordnung bis zur laufenden Erklärung.

Gemeinschaftlich vermietet

Die gemeinsam gehaltene Immobilie wird vermietet? Ich erstelle die erforderlichen Feststellungserklärungen und teile die Einkünfte den Beteiligten verständlich zu.

Auseinandersetzung geplant

Verkauf, Übertragung auf einen Miterben oder Auszahlung: Vor der Auseinandersetzung der Gemeinschaft ordne ich die steuerlichen Folgen der möglichen Wege ein.

Praxistipp

Wer eine Immobilie gemeinsam erbt, sollte die steuerlichen Pflichten der Gemeinschaft früh klären – bevor die erste Vermietung oder eine Übertragung ansteht. Zur steuerlichen Begleitung von Erbschaft und Schenkung insgesamt finden Sie mehr auf der Seite Erbschaft & Schenkung und zur laufenden Betreuung vermieteter Immobilien auf der Seite Immobilien & Vermietung.

Häufige Fragen

Fragen zu Erbengemeinschaften
und Grundstücksgemeinschaften.

Was ist eine Erbengemeinschaft steuerlich?

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Bis zur Auseinandersetzung gehört der Nachlass – etwa eine Immobilie – allen Miterben gemeinsam. Steuerlich sind dabei sowohl die Erben selbst als auch die Gemeinschaft als solche zu betrachten.

Braucht eine Erbengemeinschaft eine eigene Steuererklärung?

Erzielt die Gemeinschaft Einkünfte – etwa aus der Vermietung einer gemeinsam geerbten Immobilie –, sind diese grundsätzlich gesondert festzustellen und auf die Beteiligten aufzuteilen. Dafür ist eine gesonderte Feststellungserklärung erforderlich.

Was ist eine Grundstücksgemeinschaft?

Eine Grundstücksgemeinschaft liegt vor, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie mehreren Personen gemeinsam gehört – etwa nach einer Erbschaft oder einer gemeinsamen Anschaffung. Auch hier sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gesondert festzustellen.

Wer muss die Feststellungserklärung abgeben?

Die Feststellungserklärung wird für die Gemeinschaft insgesamt abgegeben. Die festgestellten Einkünfte werden anschließend den einzelnen Beteiligten zugerechnet und fließen in deren persönliche Einkommensteuererklärungen ein.

Was passiert steuerlich, wenn die Gemeinschaft auseinandergesetzt wird?

Bei der Auseinandersetzung – etwa durch Verkauf, Übertragung auf einen Miterben oder Auszahlung – können weitere steuerliche Fragen entstehen. Eine frühzeitige steuerliche Betrachtung schafft Klarheit, bevor Entscheidungen getroffen werden.

Lohnt sich eine steuerliche Beratung für Gemeinschaften?

Gerade bei gemeinschaftlich gehaltenen Immobilien treffen laufende Erklärungspflichten, die Aufteilung der Einkünfte und mögliche Übertragungsüberlegungen aufeinander. Eine verlässliche steuerliche Betreuung entlastet alle Beteiligten.

Annedore Hettych-Thiersch, Steuerberaterin der STEUERKANZLEI THIERSCH

Annedore Hettych-Thiersch

Steuerberaterin · Diplom-Kauffrau (FH)

Ich begleite Erben- und Grundstücksgemeinschaften persönlich bei ihren steuerlichen Fragen.

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