Kaufpreisaufteilung & Abschreibung
Der auf das Gebäude entfallende Kaufpreis bildet grundsätzlich eine wichtige Grundlage für die spätere Abschreibung. Eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung sollte deshalb frühzeitig berücksichtigt werden.

Steuerberatung für Immobilien
Ihre Immobilien. Steuerlich gut begleitet.
Vermietete Immobilien bringen besondere steuerliche Fragen mit sich – von der laufenden Einkommensteuererklärung über Abschreibung und Werbungskosten bis zu Renovierungen, weiteren Immobilienkäufen oder einem späteren Verkauf.
Die STEUERKANZLEI THIERSCH begleitet private Vermieter persönlich und vorausschauend bei der steuerlichen Deklaration und bei wichtigen steuerlichen Entscheidungen rund um ihre Immobilien.
Für Vermieter und Immobilienbesitzer in Bamberg, im Landkreis Bamberg und digital deutschlandweit.
Laufende steuerliche Betreuung
Mit jeder zusätzlichen Immobilie wird auch die Einkommensteuererklärung umfangreicher. Mieteinnahmen, Abschreibungen, Darlehen, Nebenkosten, WEG-Abrechnungen, Renovierungsmaßnahmen und weitere Aufwendungen müssen steuerlich richtig eingeordnet und vollständig berücksichtigt werden.
Die STEUERKANZLEI THIERSCH übernimmt die steuerliche Deklaration Ihrer Vermietungseinkünfte und behält dabei auch Sachverhalte im Blick, die über die reine Erstellung der Anlage V hinausgehen.
Im Blick behalten
Vorausschauend denken
Nicht jede steuerliche Frage lässt sich sinnvoll erst mit der nächsten Steuererklärung beantworten. Gerade beim Kauf, bei größeren Investitionen oder vor einem Verkauf kann eine frühzeitige steuerliche Betrachtung sinnvoll sein.
Der auf das Gebäude entfallende Kaufpreis bildet grundsätzlich eine wichtige Grundlage für die spätere Abschreibung. Eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung sollte deshalb frühzeitig berücksichtigt werden.
Ob Aufwendungen unmittelbar oder nur über einen längeren Zeitraum steuerlich berücksichtigt werden können, hängt unter anderem von Art, Umfang und Zeitpunkt der Maßnahmen ab.
Schuldzinsen und weitere Finanzierungskosten können bei vermieteten Immobilien steuerlich relevant sein. Entscheidend sind insbesondere Verwendung und Zuordnung der Finanzierung.
Vor einem geplanten Verkauf sollten Haltedauer, bisherige Nutzung und die möglichen steuerlichen Folgen rechtzeitig geprüft werden.
Für wen die Beratung passt
Sie vermieten erstmals eine Wohnung oder ein Haus? Ich unterstütze Sie dabei, die steuerlichen Besonderheiten von Beginn an richtig einzuordnen und in Ihrer Steuererklärung abzubilden.
Mit wachsendem Immobilienbestand steigen auch die Anforderungen an Dokumentation und steuerliche Deklaration. Eine strukturierte Betreuung schafft Übersicht und Kontinuität.
Bei gemeinsam gehaltenen oder zu übertragenden Immobilien treffen Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie langfristige Vermögensplanung aufeinander.
Leistungen
Internationale Sachverhalte
Auch eine Immobilie im Ausland kann Auswirkungen auf die deutsche Einkommensteuererklärung haben. Wie Mieteinnahmen und weitere Einkünfte steuerlich behandelt werden, hängt insbesondere vom Belegenheitsstaat, dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und der konkreten Nutzung der Immobilie ab.
Ich unterstütze Sie bei der steuerlichen Einordnung und Deklaration von Auslandsimmobilien und prüfe, wie die ausländischen Einkünfte in der deutschen Steuererklärung zu berücksichtigen sind.
Themen im Überblick
Bei Immobilien gibt es zahlreiche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Entscheidend ist jedoch nicht, möglichst komplizierte Strukturen zu schaffen, sondern eine Lösung zu finden, die zur Immobilie, zum vorhandenen Vermögen und zu den persönlichen Zielen passt.
Deshalb steht eine verständliche und wirtschaftlich sinnvolle steuerliche Beratung im Mittelpunkt.
Digitale Zusammenarbeit
WEG-Abrechnungen, Darlehensunterlagen, Kaufverträge, Rechnungen und weitere Belege rund um Ihre Immobilien können digital für die steuerliche Bearbeitung bereitgestellt werden.
So ist eine persönliche steuerliche Betreuung unabhängig vom Wohnort möglich.

Ihre Ansprechpartnerin
Annedore Hettych-Thiersch
Steuerberaterin · Diplom-Kauffrau (FH)
Immobilien sind langfristige Entscheidungen. Ich begleite Sie persönlich – bei Vermietung, Verkauf und Auslandsimmobilien – und ordne die steuerlichen Folgen frühzeitig ein.
Unverbindlich · Kostenfrei · Termin nach Vereinbarung
Digital & effizient
Für eine effiziente Zusammenarbeit können Unterlagen, Belege und Dokumente digital bereitgestellt und sicher ausgetauscht werden. So lassen sich viele steuerliche Prozesse unkompliziert und unabhängig vom Standort organisieren – über ADDISON Direkt (ehemals ADDISON OneClick).
Belege bequem digital bereitstellen – beispielsweise per Upload oder über die vorhandenen digitalen Anwendungen.
Dokumente und Informationen geschützt digital mit der Kanzlei austauschen.
Steuerliche Unterlagen und bereitgestellte Auswertungen zentral digital verfügbar.
Digitale Prozesse erleichtern die Zusammenarbeit rund um Ihre Steuererklärung.
Ablauf
Sie schildern kurz Ihre steuerliche Situation und Ihren Immobilienbestand.
Wir klären, welche steuerlichen Leistungen benötigt werden und ob eine Zusammenarbeit sinnvoll passt.
Die erforderlichen Steuer- und Immobilienunterlagen werden strukturiert digital übermittelt.
Die Steuerkanzlei übernimmt die vereinbarten Deklarations- und Beratungsleistungen und begleitet Sie bei steuerlich relevanten Veränderungen.
Region & digitale Betreuung
Die STEUERKANZLEI THIERSCH hat ihren Kanzleisitz im Landkreis Bamberg. Vermieter und Immobilienbesitzer aus Bamberg und der Region betreue ich persönlich. Durch die digitale Zusammenarbeit ist eine Betreuung zugleich deutschlandweit möglich.
Weitere private Steuerthemen – etwa Einkommensteuer sowie Erbschaft und Schenkung – finden Sie in der Übersicht für Privatpersonen. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie mich über die .
Häufige Fragen
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommen grundsätzlich Werbungskosten in Betracht – etwa Finanzierungskosten wie Schuldzinsen, laufende Objektkosten, nicht umlagefähige Nebenkosten, bestimmte Instandhaltungsaufwendungen sowie die Gebäudeabschreibung. Ob und in welchem Umfang einzelne Aufwendungen berücksichtigt werden können, hängt immer vom konkreten Sachverhalt ab.
Abgeschrieben wird regelmäßig nur der auf das Gebäude entfallende Anteil, nicht der Grund und Boden. Höhe und Zeitraum der Gebäude-AfA richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Abschreibungsgrundlage und dem Beginn der Nutzung zur Einkünfteerzielung.
Aufwendungen können je nach Sachverhalt sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand sein oder den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzurechnen sein und dann nur über die Abschreibung berücksichtigt werden. In zeitlicher Nähe zum Erwerb kann zusätzlich die Regelung zu anschaffungsnahen Herstellungskosten Bedeutung haben. Eine pauschale Beurteilung ist nicht möglich – Art, Umfang und Zeitpunkt der Maßnahmen sind entscheidend.
Schuldzinsen können bei vermieteten Immobilien steuerlich relevant sein. Maßgeblich ist insbesondere, wofür das Darlehen tatsächlich verwendet wurde und wie es der Einkünfteerzielung zugeordnet werden kann. Eine saubere Dokumentation der Mittelverwendung ist deshalb wichtig.
Einnahmen und Aufwendungen werden grundsätzlich objektbezogen und getrennt erfasst. Mit wachsendem Immobilienbestand steigt damit die Bedeutung einer strukturierten Dokumentation – von Darlehensunterlagen über WEG-Abrechnungen bis zu Rechnungen einzelner Maßnahmen.
Der Verkauf einer im Privatvermögen gehaltenen Immobilie kann als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG steuerlich relevant sein. Dabei spielen unter anderem die Haltedauer und die bisherige Nutzung eine Rolle; es bestehen Ausnahmen und Besonderheiten. Eine allgemeingültige Aussage lässt sich daraus nicht ableiten – eine Prüfung des Einzelfalls vor dem Verkauf ist sinnvoll.
Ja. Die Betreuung kann neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung auch die vollständige Einkommensteuererklärung umfassen.
Ja. Durch die digitale Zusammenarbeit ist die steuerliche Betreuung grundsätzlich unabhängig vom Wohnort möglich.
Bei einer im Ausland belegenen Immobilie können sowohl im Belegenheitsstaat als auch in Deutschland steuerliche Erklärungspflichten relevant sein. Welcher Staat die Einkünfte besteuern darf und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird, richtet sich insbesondere nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und dem konkreten Sachverhalt. Deshalb sollte die steuerliche Behandlung für das jeweilige Land individuell geprüft werden.