Laufende Vermietung & Steuererklärung
Erstellung der Anlage V mit Ihren Einnahmen und steuerlich relevanten Aufwendungen – etwa Mieteinnahmen, Werbungskosten, WEG-Abrechnungen und laufenden Aufwendungen, auch bei mehreren Objekten.

Steuerberatung für Immobilien
Ihre Immobilien. Steuerlich gut begleitet.
Die STEUERKANZLEI THIERSCH begleitet private Vermieter persönlich und vorausschauend – in Bamberg, im Landkreis Bamberg und digital deutschlandweit.
Leistungen
Gerade beim Kauf, bei größeren Investitionen oder vor einem Verkauf kann eine frühzeitige steuerliche Betrachtung sinnvoll sein.
Erstellung der Anlage V mit Ihren Einnahmen und steuerlich relevanten Aufwendungen – etwa Mieteinnahmen, Werbungskosten, WEG-Abrechnungen und laufenden Aufwendungen, auch bei mehreren Objekten.
Steuerliche Auswirkungen des Erwerbs und Anschaffungsnebenkosten. Bei Schuldzinsen und Finanzierungskosten sind insbesondere Verwendung und Zuordnung der Finanzierung entscheidend.
Der auf das Gebäude entfallende Kaufpreis bildet grundsätzlich eine wichtige Grundlage für die spätere Abschreibung. Eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung sollte deshalb frühzeitig berücksichtigt werden.
Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten: Die steuerliche Berücksichtigung hängt unter anderem von Art, Umfang und Zeitpunkt der Maßnahmen ab – geplante Maßnahmen daher vorab einordnen.
Vor einem geplanten Verkauf sollten Haltedauer, bisherige Nutzung und die möglichen steuerlichen Folgen eines privaten Veräußerungsgeschäfts rechtzeitig geprüft werden.
Bei Schenkung, Erbschaft oder geplanter Übertragung von Immobilien sind neben der laufenden Besteuerung weitere steuerliche Fragen zu berücksichtigen.
Erbschaft & SchenkungErben- & GrundstücksgemeinschaftenInternationale Sachverhalte
Auch eine Immobilie im Ausland kann Auswirkungen auf die deutsche Einkommensteuererklärung haben. Wie Mieteinnahmen steuerlich behandelt werden, hängt insbesondere vom Belegenheitsstaat, dem anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen und der konkreten Nutzung ab. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist daher eine individuelle Prüfung erforderlich. Ich unterstütze Sie bei der steuerlichen Einordnung und Deklaration in Deutschland.

Annedore Hettych-Thiersch
Steuerberaterin · Diplom-Kauffrau (FH)
Die Beratung ist persönlich in der Region Bamberg und digital deutschlandweit möglich.
Weitere private Steuerthemen finden Sie in der Übersicht für Privatpersonen.
Häufige Fragen
Meine Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die konkrete Höhe hängt von der jeweiligen steuerlichen Tätigkeit und dem Umfang des Mandats ab. Wenn es für Art und Umfang der laufenden Zusammenarbeit sinnvoll ist, kann alternativ eine Pauschalvergütung vereinbart werden.
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommen grundsätzlich Werbungskosten in Betracht – etwa Finanzierungskosten wie Schuldzinsen, laufende Objektkosten, nicht umlagefähige Nebenkosten, bestimmte Instandhaltungsaufwendungen sowie die Gebäudeabschreibung. Ob und in welchem Umfang einzelne Aufwendungen berücksichtigt werden können, hängt immer vom konkreten Sachverhalt ab.
Abgeschrieben wird regelmäßig nur der auf das Gebäude entfallende Anteil, nicht der Grund und Boden. Höhe und Zeitraum der Gebäude-AfA richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Abschreibungsgrundlage und dem Beginn der Nutzung zur Einkünfteerzielung.
Aufwendungen können je nach Sachverhalt sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand sein oder den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzurechnen sein und dann nur über die Abschreibung berücksichtigt werden. In zeitlicher Nähe zum Erwerb kann zusätzlich die Regelung zu anschaffungsnahen Herstellungskosten Bedeutung haben. Eine pauschale Beurteilung ist nicht möglich – Art, Umfang und Zeitpunkt der Maßnahmen sind entscheidend.
Einnahmen und Aufwendungen werden grundsätzlich objektbezogen und getrennt erfasst. Mit wachsendem Immobilienbestand steigt damit die Bedeutung einer strukturierten Dokumentation – von Darlehensunterlagen über WEG-Abrechnungen bis zu Rechnungen einzelner Maßnahmen.
Der Verkauf einer im Privatvermögen gehaltenen Immobilie kann als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG steuerlich relevant sein. Dabei spielen unter anderem die Haltedauer und die bisherige Nutzung eine Rolle; es bestehen Ausnahmen und Besonderheiten. Eine allgemeingültige Aussage lässt sich daraus nicht ableiten – eine Prüfung des Einzelfalls vor dem Verkauf ist sinnvoll.
Bei einer im Ausland belegenen Immobilie können sowohl im Belegenheitsstaat als auch in Deutschland steuerliche Erklärungspflichten relevant sein. Welcher Staat die Einkünfte besteuern darf und wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird, richtet sich insbesondere nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und dem konkreten Sachverhalt. Deshalb sollte die steuerliche Behandlung für das jeweilige Land individuell geprüft werden.