Immobilien übertragen
Bei der Übertragung von Grundstücken oder Immobilien treffen Bewertung, Freibeträge und spätere steuerliche Folgen aufeinander. Eine steuerliche Betrachtung vor der Übertragung schafft Klarheit für beide Seiten.

Steuerberatung für Privatpersonen
Vermögensübertragungen. Steuerlich gut begleitet.
Als Steuerberaterin im Raum Bamberg unterstütze ich Sie bei steuerlichen Fragen rund um Erbschaften und Schenkungen – von der steuerlichen Einordnung bis zur erforderlichen Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung.
Ob geerbte Immobilie, geplante Schenkung oder Nachlass in der Familie: Ich ordne die steuerlichen Folgen verständlich ein und begleite die erforderlichen Erklärungen zuverlässig.
Für Mandantinnen und Mandanten in Bamberg, im Landkreis Bamberg und digital deutschlandweit.
Beratungsschwerpunkt
Erbschaft- und Schenkungsteuer folgen denselben Grundregeln: Es kommt darauf an, wer was und von wem erhält. Persönliche Freibeträge, die zutreffende Steuerklasse und die Bewertung des übertragenen Vermögens entscheiden darüber, welche steuerlichen Folgen anfallen.
Die STEUERKANZLEI THIERSCH ordnet Ihre Situation verständlich ein, berechnet die steuerlichen Auswirkungen im Einzelfall und begleitet die Erstellung und Abgabe der erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt.
Im Blick behalten
Freibeträge & Steuerklassen
Ehegatten und Kinder verfügen über deutlich höhere persönliche Freibeträge als entferntere Verwandte oder unverheiratete Partner. Auch die Steuerklasse – und damit der Steuersatz – richtet sich nach dem Verhältnis zwischen Erblasser bzw. Schenker und Empfänger.
Bei Schenkungen können die Freibeträge unter Umständen erneut genutzt werden, wenn zwischen zwei Übertragungen zehn Jahre liegen. Wie diese Regeln sich auf Ihre Übertragung auswirken, prüfe ich im Einzelfall – die gesetzlichen Beträge und Einstufungen ändern sich gelegentlich und sollten aktuell bewertet werden.
Praxistipp
Wer größere Vermögensübertragungen plant, sollte die steuerliche Seite nicht erst bei der Erklärung denken. Freibeträge, Bewertung und Zeitpunkt der Übertragung beeinflussen das Ergebnis oft erheblich – eine frühzeitige steuerliche Betrachtung lohnt sich deshalb für beide Seiten.
Vermögensübertragungen
Erbschaft und Schenkung betreffen selten nur Bargeld. Gerade bei Immobilien und größerem Vermögen lohnt sich der Blick auf Bewertung, Freibeträge und die konkrete Übertragung.
Bei der Übertragung von Grundstücken oder Immobilien treffen Bewertung, Freibeträge und spätere steuerliche Folgen aufeinander. Eine steuerliche Betrachtung vor der Übertragung schafft Klarheit für beide Seiten.
Auch Geldvermögen, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen oder sonstige Vermögenswerte können Teil einer Erbschaft oder Schenkung sein und sind steuerlich einzuordnen.
Vermögensübertragungen lassen sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten steuerlich sinnvoll strukturieren – etwa durch den rechtzeitigen Einsatz persönlicher Freibeträge. Ich begleite die steuerliche Seite solcher Überlegungen.
Bei vererbten oder geschenkten Immobilien kommt es neben den Freibeträgen insbesondere auf die steuerliche Bewertung der Immobilie und die konkrete Übertragung an. Die steuerliche Begleitung von vermieteten Immobilien und Immobilienvermögen finden Sie auf der Seite Immobilien & Vermietung.
Leistungen
Weitere Informationen zur steuerlichen Betreuung von Erbengemeinschaften und Grundstücksgemeinschaften finden Sie im Bereich Erbengemeinschaften & Grundstücksgemeinschaften.
Für wen die Beratung passt
Sie haben einen Nachlass angetreten oder erwarten eine Erbschaft? Ich unterstütze Sie bei der steuerlichen Einordnung, den Fristen und der Erbschaftsteuererklärung.
Sie möchten Vermögen – etwa eine Immobilie – zu Lebzeiten an die nächste Generation übertragen? Ich begleite die steuerliche Seite von Schenkungen und Übertragungen.

Ihre Ansprechpartnerin
Annedore Hettych-Thiersch
Steuerberaterin · Diplom-Kauffrau (FH)
Erbschaft und Schenkung betreffen persönliche Lebenssituationen. Ich nehme mir Zeit für Ihre Situation, erkläre die steuerlichen Folgen verständlich und begleite die erforderlichen Erklärungen zuverlässig.
Unverbindlich · Kostenfrei · Termin nach Vereinbarung
Digital & effizient
Für eine effiziente Zusammenarbeit können Unterlagen, Belege und Dokumente digital bereitgestellt und sicher ausgetauscht werden. So lassen sich viele steuerliche Prozesse unkompliziert und unabhängig vom Standort organisieren – über ADDISON Direkt (ehemals ADDISON OneClick).
Belege bequem digital bereitstellen – beispielsweise per Upload oder über die vorhandenen digitalen Anwendungen.
Dokumente und Informationen geschützt digital mit der Kanzlei austauschen.
Steuerliche Unterlagen und bereitgestellte Auswertungen zentral digital verfügbar.
Digitale Prozesse erleichtern die Zusammenarbeit rund um Ihre Steuererklärung.
Region & digitale Betreuung
Die STEUERKANZLEI THIERSCH hat ihren Kanzleisitz im Landkreis Bamberg. Mandantinnen und Mandanten aus Bamberg und der Region begleite ich persönlich – von der ersten steuerlichen Einordnung bis zur Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung. Durch die digitale Zusammenarbeit ist eine Betreuung zugleich deutschlandweit möglich.
Weitere private Steuerthemen – etwa Einkommensteuer oder Immobilien & Vermietung – finden Sie in der Übersicht für Privatpersonen. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie mich über die .
Häufige Fragen
Ob Erbschaftsteuer entsteht, hängt vom steuerpflichtigen Erwerb des jeweiligen Erben ab. Entscheidend sind insbesondere der Wert des erworbenen Vermögens, das Verwandtschaftsverhältnis und der persönliche Freibetrag. Nicht jede Erbschaft führt deshalb tatsächlich zu einer Steuerzahlung.
Erbschaftsteuer betrifft grundsätzlich Vermögensübergänge von Todes wegen, Schenkungsteuer unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden. Beide sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz geregelt. Bei geplanten Schenkungen kann insbesondere der Zeitpunkt der Übertragung steuerlich relevant sein.
Die persönlichen Freibeträge richten sich nach dem Verhältnis zum Erblasser bzw. Schenker. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner gelten derzeit 500.000 €, für Kinder grundsätzlich 400.000 € und für Enkel grundsätzlich 200.000 €. Daneben beeinflusst die jeweilige Steuerklasse den Steuersatz.
Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird Grundvermögen nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes bewertet. Je nach Art der Immobilie kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren in Betracht. Der festgestellte Grundbesitzwert kann die Höhe der Erbschaft- oder Schenkungsteuer wesentlich beeinflussen.
Eine Erbschaftsteuererklärung ist nicht automatisch bei jedem Erbfall abzugeben. Das Finanzamt kann Beteiligte zur Abgabe einer Erklärung auffordern. Davon zu unterscheiden sind gesetzliche Anzeige- und Mitteilungspflichten nach einem Erwerb von Todes wegen.
Bei größeren Vermögensübertragungen kann eine frühzeitige steuerliche Prüfung sinnvoll sein. Dabei können insbesondere persönliche Freibeträge, die Bewertung des Vermögens und die steuerlichen Folgen der geplanten Übertragung berücksichtigt werden.